Produkte & Services
M-Partner Programm
Hier findest Du alle relevanten Informationen, Bedingungen & Allgemein gültige Konditionen zu unserem M-Partner Programm:
Präambel
M-Markt bietet Dienstleistungen und Waren im Bereich [Beschreibung der Geschäftsfelder von M-Markt] an. Der M-Partner stellt M-Markt seine Dienstleistungen und Waren zum Vertrieb zur Verfügung. Der Verkauf dieser Dienstleistungen und Waren an Endkunden erfolgt durch M-Markt.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Kooperation im Vertrieb und Verkauf von Dienstleistungen und Waren des M-Partners durch M-Markt. Der M-Partner stellt M-Markt seine Dienstleistungen und Waren zum Vertrieb zur Verfügung.
(2) Die konkreten Dienstleistungen, die M-Markt für den M-Partner im Rahmen des Vertriebs erbringt, werden durch die vom M-Partner gebuchten Managed Service Bausteine gemäß § 3 bestimmt.
(3) Der Verkauf der Dienstleistungen und Waren des M-Partners an Endkunden erfolgt ausschließlich durch M-Markt. Ein direkter Verkauf des M-Partners an Endkunden im Rahmen dieser Kooperation ist ausgeschlossen. Das Vorverkaufsrecht bleibt beim M-Partner.
§ 2 "Just in Time" Lieferung und Eigentumsübergang
(1) Der M-Partner stellt seine Dienstleistungen und Waren M-Markt für den Vertrieb zur Verfügung, damit M-Markt seine Waren und Dienstleistungen anbieten kann. Ein Verkauf der Waren und Dienstleistungen vom M-Partner an M-Markt erfolgt erst, wenn M-Markt diese erfolgreich an einen Endkunden verkauft hat ("Just in Time"-Prinzip). Der Verkauf erfolgt mit einer Rechnung an den Endkunden von M-Markt und einer Gutschrift von M-Markt an den M-Partner.
(2) Das Eigentum an den Waren des M-Partners verbleibt bis zum erfolgreichen Verkauf an den Endkunden bei dem M-Partner. Mit dem Verkauf an den Endkunden geht das Eigentum an der Ware vom M-Markt auf den Endkunden über.
(3) Bei Dienstleistungen gilt der Verkauf an den Endkunden als erbracht, sobald die Dienstleistung von M-Markt gegenüber dem Endkunden bestätigt wurde.
§ 3 Managed Service Bausteine und Buchung
(1) Der M-Partner kann aus dem jeweils aktuellen Angebot von M-Markt verschiedene Managed Service Bausteine (im Folgenden "Bausteine") flexibel nach Bedarf buchen. Eine Übersicht der aktuell verfügbaren Bausteine und deren Konditionen ist [hier auf das aktuelle Angebot oder eine separate Preisliste verweisen, z.B. "in der jeweils gültigen Preisliste auf der Webseite von M-Markt" oder "gemäß Anlage 1"].
(2) Die Buchung der Bausteine erfolgt [hier den Buchungsprozess beschreiben, z.B. "schriftlich per E-Mail", "über ein Online-Portal"]. Die gebuchten Bausteine können monatlich flexibel hinzugebucht oder abbestellt werden, wobei Änderungen dem Folgemonat wirksam werden, sofern die Mitteilung der Änderung [Frist für die Änderung angeben, z.B. "bis zum 15. des laufenden Monats"] erfolgt ist.
(3) Für jeden gebuchten Baustein gelten die in der jeweiligen Beschreibung und Preisliste aufgeführten Leistungen und Konditionen.
§ 4 Leistungen von M-Markt
(1) M-Markt verpflichtet sich, die vom M-Partner gebuchten Bausteine gemäß den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu erbringen.
(2) Zu den möglichen Leistungen von M-Markt gehören unter anderem (je nach gebuchten Bausteinen):
- Erstellung und Betreuung eines repräsentativen Firmenauftritts (z.B. Website)
- Präsentation der Waren & Dienstleistungen in Onlinemarktplätzen
- Bereitstellung und Wartung von POS-Systemen und EC-Terminals
- Vermittlung von M-Fluencern (freien Handelsvertretern oder Promotern) zur Durchführung von Promotion- und Vertriebsdienstleistungen, in der Regel vor Ort. Die konkrete Buchung erfolgt durch den M-Partner nach Bedarf
- Abwicklung von Online- und Offline-Zahlungen durch z.B. integrierte POS-Systeme und EC-Kartensysteme.
- Vertrieb und Marketing der Waren und Dienstleistungen des M-Partners über die Kanäle von M-Markt (z.B. M-Markt.com, Events, Messen, Veranstaltungen, etc.)
- Auf Wunsch des M-Partners und nach erfolgter Gutschrift gemäß § 5 (3), die Begleichung von Drittrechnungen des M-Partners bis zur Höhe des vorhandenen Guthabens.
- Weitere Leistungen nach individueller Vereinbarung
§ 5 Vergütung, Abrechnung & Guthaben
1) Für den erfolgreichen Verkauf der Waren und Dienstleistungen des M-Partners an Endkunden durch M-Markt erhält Dieser eine Verkaufsgebühr (im Folgenden "M-Commission") in Höhe von 10% des Verkaufspreises.
(2) Die Vergütung für die von M-Markt erbrachten Managed Service Bausteine richtet sich nach den jeweils gebuchten Bausteinen und den in der gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot genannten Konditionen. Diese Vergütung ist unabhängig von der M-Commission.
(3) M-Markt erstellt dem M-Partner monatlich eine Gutschrift über die erwirtschaftete M-Commission aus den erfolgreich verkauften Waren und Dienstleistungen des Vormonats. Die Gutschrift wird dem M-Partner bis zum 5. des Folgemonats ausgestellt.
(4) Die Auszahlung der Gutschrift an den M-Partner erfolgt bis zum 15. des Folgemonats, sofern der M-Partner keine anderweitige schriftliche Anweisung zur Verwendung seines Guthabens erteilt hat.
(5) Der M-Partner hat die Möglichkeit, M-Markt anzuweisen, sein vorhandenes Guthaben (die gemäß Absatz 3 gutgeschriebene M-Commission) zur Begleichung von Drittrechnungen des M-Partners zu verwenden. Eine solche Anweisung muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen zur Begleichung der Rechnung (Rechnungsempfänger, Rechnungsbetrag, Rechnungsnummer, Bankverbindung etc.) enthalten. M-Markt wird die angewiesene Zahlung nach Möglichkeit zeitnah vornehmen, sofern das Guthaben des M-Partners ausreichend ist.
(6) Die Abrechnung der gebuchten Managed Service Bausteine erfolgt monatlich gemäß den Konditionen des jeweiligen Bausteins.
(7) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Pflichten des M-Partners
(1) Der M-Partner ist verpflichtet, M-Markt alle für den Vertrieb und die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der M-Partner sichert zu, dass die von ihm zum Vertrieb bereitgestellten Waren und Dienstleistungen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der M-Partner ist verantwortlich für die Qualität und Beschaffenheit seiner Waren und Dienstleistungen.
(4) Im Falle der Anweisung zur Begleichung von Drittrechnungen gemäß § 5 (5) ist der M-Partner für die Richtigkeit der übermittelten Rechnungsdaten verantwortlich.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen.
(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Fortführung der gemeinsamen Kooperation durch fehlende Grundfaktoren, wie z.B. das Fehlen von Ware, oder Dienstleistungen vorliegt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.
weiter Anlagen & Informationen:
Köln, 11.10.2024